Marktbedingung
Der Aufbau ist erst mit Anwesenheit des Veranstalters oder Platzwartes und deren Erlaubnis erlaubt
Den Anweisungen des Veranstalters ist unverzüglich nachzukommen.
Die Standgebühr wird mit befahren des Veranstaltungsortes bzw. mit dem Aufbau des Standes fällig.
Kinder bis zum volendeten 13.Lebensjahr haben einen Meter gratis. Es dürfen aber nur Spielsachen und eigene Kinderkleidung verkauft werden.
Pornografische und gewaltverherrlichende Videos bzw. DVD's und Schriften; Waffen sowie Artikel mit Kennzeichen verfassungsfeindlicher Orgarnisationen (z.B. Hakenkreuz), Tiere und Sonstige unerlaubte Dinge dürfen nicht Verkauft oder Ausgestellt werden.
Eine Reinigungskaution oder Gebühr in höhe von 5,-Euro, kann bei allen Märkten unverzüglich verlangt werden. Rückzahlung der Reinigungskaution bei sauberen verlassen des Standplatzes. Abfälle und Spermüll sind mitzunehmen und nicht eventuell in vorhandenen Abfallbehälter zu entsorgen. Wer jedoch seinen Müll widerrechtlich entsorgt,muss mit einer Strafe in höhe von 50,- Euro und eine Anzeige rechnen
Imbiss- und Getränkeverkauf nur mit Absprache des Veranstalters und gültigen Papieren.
Für jegliche fremdverschuldete Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Beschädigungen oder Abhandendengekommene Gegenstände. Der Austeller ist für seine Reise- kosten selbst verandwortlich auch bei kürzfristiger Markt- absage oder Enderungen. Für jegliche Schäden oder Kosten ist die Haftung des Veranstalders ausgeschlossen.
Der Aussteller stimmt der Marktordnung, mit dem Aufbau seines Standes, zu. Der Stand darf frühestens 1Std. vor Marktende wieder abgebaut werden. Ein frühzeitiges einpacken ist gegenüber den Besuchern unfair. Wer aus Termingründen verhindert ist, sollte dies rechtzeitig dem Veranstalter sagen.
Verstösse gegen die Marktortnung oder Störung des Marktfriedens können zu Platzverbot und Anzeige der zuständigen Behörde führen.